PROJEKTENTWICKLUNG

Blicken Sie mit uns zurück: Die Chronologie dokumentiert die wichtigsten Meilensteine des Projekts.

2021

BÜRGERBETEILIGUNG

"JETZT GEHT ES LOS"

Die Bürgerwind Hauenhorst GmbH & Co KG hat über 20 Mio. € in vier Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt 12,9 Megawatt investiert. Die Gesamtkonzeption erfolgte nach den Leitlinien des Kreises Steinfurt für Bürgerwindparks. Diese stellen die Bürger und die lokale Wertschöpfung in den Vordergrund.

Alle Anlagen sind bereits seit Mitte 2017 am Netz und erzeugen jährlich den Strombedarf für rund 8.000 Haushalte. Sie leisten damit einen erheblichen Betrag zum hiesigen Klimaschutz. Der frühe Inbetriebnahmezeitpunkt ist für die Wirtschaftlichkeit des Projektes wichtig. Dies war nur möglich, weil das benötigte Eigenkapital zunächst durch lokale Banken vorfinanziert wurde. Deshalb sind wir den Banken für das Vertrauen in unsere Arbeit dankbar. Jetzt können die Bürger dieses Eigenkapital übernehmen.

Nach dem Vermögensanlagengesetz ist für die Eigenkapitaleinwerbung ein umfangreicher Beteiligungsprospekt zu erstellen, der durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft werden musste. Der Prospekt beschreibt die Wirtschaftlichkeit einer Beteiligung und auch die Chancen und die Risiken. Die Genehmigung durch die BaFin ist nun erteilt. Die Initiatoren bedanken sich für die bisherige Geduld der Interessenten. Alle Bürger aus Rheine und insbesondere die aus Hauenhorst, Mesum, Elte sind nun eingeladen, das Eigenkapital zu übernehmen.

Der Verkaufsprospekt wird im 1. Quartal 2021 öffentlich vorgestellt. Dazu werden Sie rechtzeitig über die Presse eingeladen. Wer ganz sicher gehen will, den Termin nicht zu verpassen, kann sich unverbindlich hier registrieren. Wegen der Corona-Epidemie ist die Vorstellung wahrscheinlich nur online möglich, ebenso wie die Nachfragerunde. In der anschließenden mehrwöchigen Einwerbephase können verbindliche Angebote abgegeben werden. Da es sich bei der Beteiligung um einen sogenannten geschlossenen Fond handelt, ist eine Beteiligung nur in der befristeten Einwerbephase möglich und später nicht mehr. Sollten die Angebote der Interessenten 20% der Investitionssumme übersteigen, müsste eine gekürzte Zuteilung vorgenommen werden.

Die Einzahlung des zugeteilten Betrages wird im 2. Quartal 2021 erforderlich. Wir bitten alle Interessenten, dies bei Ihren persönlichen Finanzplanungen zu berücksichtigen. Den zukünftigen Anlegern geht durch den Zeitpunkt des Beitritts nichts verloren. Alle seit der Inbetriebnahme erwirtschafteten Erträge sind im Unternehmen verblieben.

PRESSEBERICHT VOM 05. MÄRZ 2021

PRESSEBERICHT VOM 05. MÄRZ 2021

MAI 2021 - Großes Interesse am Bürgerwindpark Hauenhorst

Am 11. April 2021 ist die Frist für die verbindliche Zeichnung der Geschäftsanteile an der Bürgerwind Hauenhorst GmbH & Co KG abgelaufen.

Die Geschäftsführung und der Beirat bedanken sich für das außerordentlich große Interesse der rd. 550 Bürger, die mitmachen wollen. Die gezeichnete Beteiligungssumme beträgt 14,6 Mio. €. Dabei ist es das Ziel des Bürgerwindmodells des Kreises Steinfurt, dass möglichst viele Bürger die Windkraft durch ihre aktive Teilnahme akzeptieren.

Geschäftsführung und Beirat stehen nun vor der Aufgabe, die Zuteilungen auf die zur Verfügung stehende Eigenkapitalsumme von 4,06 Mio. € zu reduzieren. Ein sogenanntes „Windhundverfahren“ ist dabei ausgeschlossen. Das bedeutet, dass das Eigenkapital von unten aufgefüllt wird. Es werden zunächst die kleineren Beteiligungswünsche berücksichtigt. Höhere und sehr hohe Beträge müssen gekürzt werden. Dabei wird unter anderem die endgültige Beteiligungshöhe vom Abstand des Wohnsitzes zu den Windenergieanlagen abhängig sein.

Aufgrund des erheblichen Bearbeitungsaufwandes bitten die Geschäftsführung und der Beirat um Geduld.

Wie geht es nun weiter?

  • Den Zeichnern wird demnächst der mögliche Zuteilungsbetrag mitgeteilt. Das wird noch etwas dauern. Wir kommen automatisch auf Sie zu. Anschließend müssen die      zukünftigen Kommanditisten notariell in das Handelsregister eingetragen werden. Dazu werden Notarsammeltermine angeboten.
  • Die Einzahlung der zugeteilten Beteiligungssumme wird voraussichtlich im 3. Jahresquartal erforderlich.

Es wird gebeten, zwischenzeitlich von Rückfragen abzusehen. Der Beirat und die Geschäftsführer wünschen allen zukünftigen Kommanditisten ein erfolgreiches Investment und eine gute Zusammenarbeit.

3. Mai 2021

2020

ZUKÜNFTIGE BÜRGERBETEILIGUNG

Zwei regionale Banken haben als Konsortium für die Bereitstellung des Fremdkapitals gesorgt. Auch das notwendige Eigenkapital wurde zwischenfinanziert. Es ist beabsichtigt, diese Zwischenfinanzierung zukünftig durch Kommanditeinlagen von Bürgern zu ersetzen, um sie an der Wertschöpfung teilhaben zu lassen. Zur Absicherung von Kleinanlegern sind die Chancen und Risiken in einem Prospekt darzustellen, der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BAFin) geprüft wird.

Die Prospektierung und die BAFin-Prüfung benötigen naturgemäß einige Zeit, sodass im zweiten Halbjahr 2020 die Bürgerbeteiligung möglich erscheint.

2019

AUSGLEICHSMAßNAHMEN

2018

START DER AUSGLEICHSMAßNAHMEN

DEZEMBER 2018

Nach der Erprobungsphase wurden die vier Windenergieanlagen vom Hersteller GE Windenergy GmbH formal an die Bürgerwind Hauenhorst GmbH & Co KG übergeben. Nach mehr als einem Jahr Betriebszeit kann die geplante technische Funktionsfähigkeit der Anlagen bestätigt werden ebenso wie die zu erreichende Wirtschaftlichkeit.

Nach der Bauphase wurden die Bauflächen zurückentwickelt sowie Straßen und Wege wiederhergestellt. Zum ökologische Ausgleich konnten, begünstigt durch die außerordentlich trockene Witterung im Sommer und Herbst, mehrere Flutmulden am Frischofsbach eingebaut werden, versehen mit der Einsaat von regionalem Wiesensaatgut und bachbegleitenden Anpflanzungen.

Zum Interessenausgleich zwischen den Grundeigentümern, sonstigen Betroffenen und den Anliegern konnten die mit dem Kreis Steinfurt entwickelten Nutzungsverträge abgeschlossen werden.

2017

BAU DES WINDPARKS

SEPTEMBER 2017

Mit Beendigung der Erprobungsphase wurde im September/ Oktober 2017 das Bauprojekt „Bürgerwindpark Hauenhorst" durch die Verantwortlichen erfolgreich abgeschlossen. Unser Projekt läuft genau nach Plan und das verdient ein großes Lob an alle Beteiligten.

2016

VORBEREITUNGEN

GENEHMIGUNGSANTRAG & ERSTER SPATENSTICH

JANUAR bis AUGUST 2016

Vertragsunterzeichnungen

Erstellung und Abschluss von Nutzungs-/Pachtverträgen: Auf Grundlage des 2015 entwickelten Pacht- und Anwohner Modells wurden entsprechende Nutzungs- und Pachtverträge entwickelt und mit den Grundstückseigentümern geschlossen. Das entwickelte Modell wird gut angenommen.

Kompensationsflächen

Noch vor Baubeginn werden Flächen geschaffen, auf denen sich heimische Tiere ungestört ansiedeln könne. So wurde für den Kiebitz Grünland angelegt, für die Waldschnepfe ein Wald so aufbereitet, dass er einen optimalen Lebensraum darstellt und für die Heidelerche ein fussballfeldgroßes Grundstück gekauft und für die Heidelerche hergerichtet.

Genehmigungsantrag

Der Antrag zur Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Errichtung und den Betrieb von 4 Windenergieanlagen wurde beim Kreis Steinfurt eingereicht.

SEPTEMBER 2016

Finanzierung

Die Finanzierung des Bürgerwindparks ist abgeschlossen. Der Windpark wird zum überwiegenden Teil mit regionalen Banken finanziert. Die Banken finanzieren außerdem das Eigenkapital vor. So ist es möglich die Anlagen zu errichten und anschließend in Ruhe alle interessierten Anwohner am Projekt zu beteiligen.

Anlagenkauf

Mit der Firma GE, die Ihren Sitz in Salzbergen hat wurde ein Kaufvertrag über vier Windenergieanlagen des Typ GE 3.2 130 geschlossen. Die Anlagen haben eine elektrische Leistung von 3.200 kW und einen Rotordurchmesser von 130 m und somit eine Flügellänge von 65m. Die Anlagen haben eine Nabenhöhe von 134 m.

Genehmigung

Der Kreis Steinfurt hat dem Projekt die Genehmigung gemäß BImSchG erteilt.

NOVEMBER 2016 - Pressestimmen

Die MV berichtete in ihrem Artikel am 01.11.2016 „Bürgerwindpark kurz vor Baubeginn“ ausführlich über den derzeitigen Projektstand des Bürgerwindparks in Hauenhorst. „Mit dem Erhalt der Baugenehmigung hat die Hauenhorster Bürgerwindgesellschaft wichtigen Meilenstein erreicht“

Es wurde mit vorbereitende Maßnahmen für die Anlagenerrichtung begonnen. Die Kranstellflächen und die Zuwegungen wurden vorbreitet und die Baugruben für die Fundamente erstellt.

Die Bekanntmachung in der MV finden Sie hier:
Zum Download 

(Quelle: Münsterländische Volkszeitung)

NOVEMBER 2016 - Fundamentbau und Anlieferung Turmteile WEA 4

FUNDAMENTBAU

Am 21. November 2016 konnte es mit dem Bau des ersten Fundaments losgehen. Das Fundament bildet die Verankerung der Windenergieanlage im Erdreich. Um die Standfestigkeit der Windenergie-Anlage zu gewährleisten, wird je nach Festigkeit des Untergrundes eine Pfahl- oder Flachgründung vorgenommen. Der Fundamentbau teilt sich in mehreren Schritten auf.

Bei einer Flachgründung werden die Bauwerkslasten durch Fundamente flächenförmig auf die Gründungsfläche abgetragen. Hierbei muss eine maximale Tragfähigkeit gewährleistet werden. Die Flachgründung ist auf dem Land die häufigste Form der Verankerung einer Windkraftanlage mit dem Erdreich. Sie besteht aus Beton und Stahl. Bevor mit dem Betonguss für das Fundament begonnen werden kann, müssen noch Vorarbeiten erfolgen. Bei diesen Fundament - Vorbereitungen wird im ersten Schritt eine Bodenplatte erstellt, eine Verschalung angebaut und dann abschließend eine sogenannte Fundament-Armierungen eingebaut. Bei der Armierung, auch Bewehrung genannt, werden für das Fundament Eisenmatten verlegt.

Damit kein Erdreich nachrutscht, muss eine Verschalung erstellen werden. Die Grundform kann je nach Bauart des Turms beispielsweise achteckig-, kreis- oder kreuzförmig sein.

 

BAUGRUNDVERBESSERUNG

Nach dem Abschluss der ersten Verbesserungsarbeiten erfolgt die Baugrundverbesserung an den Anlagenstandorten.

In diesem Bauabschnitt wird der Boden hinsichtlich seiner Tragfähigkeit so optimiert, dass er die Lasten der Windenergieanlage tragen kann. Die Baugrundverdichtung efolgt durch das Rüttelstopfverfahren.Dabei wird Schotter unter Druck in den Boden eingebracht, so dass sich so genannte Stopfsäulen bilden

Ende November 2016 konnten die vorbereitenden Maßnahmen abgeschlossen werden. Die Zufahrtstraßen sind befahrbar, die Kranstellplätze sind errichtet und der Baugrund verfestigt.

 

VORBEREITUNG

Bevor mit dem Bau einer Windenergieanlage begonnen werden kann, ist eine ordnungsgemäße Bau-Vorbereitung zwingend erforderlich. Zu den Vorbereitungen gehören unter anderem der Wegebau, die Errichtung der Kranstellflächen, der Aushub der Baugrube, die Baugrundverfestigung sowie weitere vorbereitende Baumaßnahmen.

Im ersten Schritt müssen die Zufahrtswege zu den Anlagenstandorten sowie die Stellflächen für den Kran direkt an der zukünftigen Windkraftanlage errichtet werden.

DEZEMBER 2016

Alle Vorarbeiten für den Betonguss sind abgeschlossen. Das Fundament kann jetzt mit Beton gegossen werden. Sobald alle 4 Fundamente betoniert sind, kann im Januar 2017 mit dem Turmbau begonnen werden.

DEZEMBER 2016 - Symbolischer Spatenstich

Das Projekt Bürgerwindpark Hauenhorst geht von der Planungs- in die Bauphase. Anlässlich des offiziellen Baubeginns des Bürgerwindparks in Hauenhorst fand am 16.12.2106 der feierliche 1. Spatenstich statt.

2015

VORBEREITUNGEN

GUTACHTEN & GRÜNDUNG DER VERWALTUNGS GmbH

JANUAR 2015 - Pressestimmen

Die MV berichtet in ihrem Artikel 'Mit Rückenwind ins neue Jahr' ausführlich über den derzeitigen Projektstand der Bürgerwind-Initiativen. Die Arge Bürgerwind begrüßt die gelungene Berichterstattung.

Den ausführlichen Bericht der MV finden Sie hier:
Zum Download 

(Quelle: Münsterländische Volkszeitung)

FEBRUAR 2015 - Bürgerinformationsveranstaltung

Bürgerinformationsveranstaltung in Hauenhorst zum geplanten Bürgerwindvorhaben Montag, den 2. Februar 2015 um 19:00 Uhr im Gasthaus Lindenhof Breckweg in Rheine.

Die Bürgerwind Brochtruper Straße GbR - Bürgerwind-Initiative in Hauenhorst - lädt alle interessierten Bürger zu einer Informationsveranstaltung rund um Bürgerwind in Hauenhorst ein. Unter anderem wurden Fragen wie "Was ist ein Bürgerwindpark?" und "Wie ist der aktuelle Planungsstand in Hauenhorst?" geklärt.

MÄRZ bis DEZEMBER 2015

Zur Realisierung des Windenergieprojekts wurden die unterschiedlichen Projektschritte in Form von Arbeitspaketen auf die Mitglieder des Arbeitskreises bzw. der späteren Verwaltungs GmbH verteilt:

Entwurf und Optimierung der geplanten Windparkzone:

Die geplanten Windenergieanlagen werden optimal auf dem vorgesehenen Gelände verteilt. Dabei finden unterschiedliche Einschränkungen wie z.B. vorgeschriebene Abstände zu Bebauungen, Umweltschutzauflagen oder festgelegte maximale Bauhöhen Beachtung.

Prüfung der örtlichen Rahmenbedingungen:

Klärung der Eigentumsverhältnisse der relevanten Grundstücke. Zusätzlich wurde die Möglichkeit der Zuwegung zu den entsprechenden Grundstücken geprüft um eine Anlieferung der Bauteile zu ermöglichen.

Beauftragung von Gutachten:

Maßgeblich für den Bau eines Windparks ist es den Einfluss der Windenergieanlagen auf die Umwelt und die Umgebung zu prüfen. Dies gilt es während der Planungsphase zu prüfen. Hierzu wurden folgende Gutachten beauftragt, die im Jahr 2016 fertiggestellt und ggfs. ergänzt wurden:

  • Schallimmissionsgutachten
  • Schattenwurfgutachten
  • Ertragsgutachten
  • Avifaunistische Fachgutachten
  • Turbulenzgutachten
  • Baugrundgutachten
  • Landschaftsbildanalyse
  • Sonstige Gutachten

Entwicklung eines Pacht- und Anliegermodells:

Um möglichst alle von dem Bau des Windparks betroffenen Anwohner mitzunehmen, wurde ein Pacht- und Anliegermodell entwickelt, welches versucht diese Menschen mit von dem Windpark profitieren zu lassen.

DEZEMBER 2015 - Gründung der Verwaltung GmbH

Im Dezember wurde die Bürgerwind Hauenhorst Verwaltungs GmbH als ausführendes Organ zur weiteren Projektrealisierung und Verwaltung des Windparks gegründet. Die Verwaltungs GmbH wird von Bernhard Wolbring und Kai Merker geführt. Darüber hinaus sind folgende Personen Teil der Verwaltungs GmbH:

  • Thomas Brinker
  • Martin Grotke
  • Manuel Schnippe
  • Ralf Klostermann
  • Klaus Schepers
  • Norbert Storm

2014

VORBEREITUNGEN

MÄRZ 2014 - Arbeitsgemeinschaft Rheiner Bürgerwindparks besucht KTR

23 Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Rheiner Bürgerwindparks besuchten am 8. März 2014 anlässlich des Branchenaktionstags des Bundesverbandes Erneuerbare Energien (BEE) die KTR Kupplungstechnik in Rheine. Als Zulieferer für die Windkraftindustrie informierte KTR über die neuesten Entwicklungen in diesem Bereich. Im Anschluss daran wurde sich über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Erneuerbaren Energien auf deutschlandweiter wie auf Rheinenser Ebene ausgetauscht.
 

Die Münsterländische Volkszeitung berichtete ausführlich über diese Veranstaltung.
ZUM ARTIKEL

(Quelle: Münsterländische Volkszeitung)

MAI 2014 - Transparenz fördert Akzeptanz - AG Bürgerwind Rheine gibt Pressekonferenz

Das Motto "Transparenz fördert Akzeptanz" hat die Arbeitsgemeinschaft Bürgerwind Rheine dazu veranlasst, die Öffentlichkeit über das Modell Bürgerwind in Rheine zu informieren.

In einer Pressekonferenz wurden die Gebiete Altenrheine, Elte und Hauenhorst von Christoph Waltermann und Bernd Wolbring vorgestellt und deren Planungsstand erläutert. Karina Buller von der NLF-Bürgerwind stellte die Dienstleistungen der NLF-Bürgerwind für die Bürgerwind-Planungsgesellschaften in Rheine vor. Sie erläuterte, dass nicht nur in Rheine, sondern mehr als 15 andere Bürgerwind-Planungsgesellschaften im Kreis Steinfurt mit der NLF-Bürgerwind zusammenarbeiten. Ziel sei es, im gesamten Kreisgebiet durch Bau von Windkraftanlagen die Energieautarkie bis 2050 voranzubringen, dabei soll durch Bürgerwindparks die Akzeptanz sowie Wertschöpfung vor Ort erreicht werden.

Im Anschluss daran erläuterte Theresa Ungru die Leitlinien für Bürgerwindparks im Kreis Steinfurt. Die vom Agenda21-Büro initiierte und vom Bauernverband, sowie Vertretern von Kommunen und Stadtwerken beschlossenen Leitlinien dienen als Grundlage für Bürgerwindparks im Kreis Steinfurt.

Es ist der Arbeitsgemeinschaft Bürgerwind wichtig, schon in diesem Planungsstadium die Öffentlichkeit über die Windpark-Planungen in Kenntnis zu setzen. Das ist die Voraussetzung dafür, dass alle die Chance haben, ausreichend über die Beteiligungsmöglichkeit am späteren Bürgerwindpark informiert zu sein. Diese Transparenz soll dazu führen, dass der Bürgerwindpark ein gemeinsames Projekt aller Bürger der Stadt Rheine wird.

Den ausführlichen Bericht der MV finden Sie hier:
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(Quelle: Münsterländische Volkszeitung)

Den ausführlichen Bericht des Rheiner Anzeigers finden Sie hier:
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(Quelle: Rheiner Anzeiger)

MAI 2014 - Diskussion über Regionalplanung

Den langwierigen Prozess von der Planung zur Fertigstellung von Windkraftanlagen beschreibt Reiner Wellmann, Chefredakteur der Münsterländischen Volkszeitung, als Kommentar 'im Blickpunkt der Woche'.

Diesen Kommentar nahm ein Rheinenser Bürger zum Anlass in einem Leserbrief auf die Schwierigkeiten des Planungsprozesses aus eigener Erfahrung aufmerksam zu machen. 

Den ausführlichen Kommentar in der MV finden Sie hier:
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Den ausführlichen Leserbrief in der MV finden Sie hier:
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(Quelle: Münsterländische Volkszeitung)

DEZEMBER 2014 - Ratssitzung

Der Stadtrat hat am 16. Dezember die Verwaltung einstimmig beauftragt, weitere Verhandlungen mit der Arge Rheiner Bürgerwind zu verfolgen, um sich als Stadt Rheine an den Bürgerwindparks finanziell beteiligen zu können.

Pünktlich zur Ratssitzung wurden am 9. Dezember die Vorschläge für Windkonzentrationszonen auf dem Gebiet der Stadt Rheine veröffentlicht. 

Die Bekanntmachung in der MV finden Sie hier:
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(Quelle: Münsterländische Volkszeitung)

2013

ZUSAMMENSCHLUSS

20. JANUAR 2013

Die GbR "Bürgerwind Brochtruper Straße GbR" wird von 23 Gründungsgesellschaftern gegründet. Neben den Grundstückseigentümern besteht der überwiegende Teil der Gesellschaft aus Anwohnern.